Stellenangebote
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Die Aussetzung der Wehrpflicht führt auch zur Aussetzung des Zivildienstes. Alle anerkannten Zivildienststellen in unseren Einrichtungen wurden als anerkannte BFD-Stellen übernommen und können ab 01.07.2011 mit Freiwilligen für den BFD besetzt werden.
Am BFD dürfen alle teilnehmen, die bereits die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, denn nach oben gibt es keine Altersgrenze. Der BFD ist damit die erste geförderte Freiwilligenform, auch für ältere Menschen, welche sich sozial für die Gesellschaft engagieren wollen.
Das BFD ist grundsätzlich in Vollzeit zu leisten. Sofern die Freiwilligen aber älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mind. 20 Wochenstunden möglich.
Der Dienst dauert in der Regel 12 Monate, mindestens jedoch 6, höchstens 24 Monate.
Ein monatliches Taschengeld vergleichbar mit dem FSJ-Taschengeld wird bezahlt. Daneben besteht noch Anspruch auf Sozialversicherung (wie FSJ), Verpflegung und BFD-Fortbildungstage. Kindergeldanspruch besteht nicht.
Die Lebenshilfe Vaihingen-Mühlacker als Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband wird auch beim BFD mit einer vom Paritätischen organisierte Zentralstelle zusammenarbeiten. Der Bund ist "Arbeitgeber", die Lebenshilfe ist "Einsatzstelle".
Freiwillig Soziales Jahr (FSJ)
Als Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes arbeiten wir beim FSJ mit dem Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg (www.wohlfahrtswerk.de) als Träger zusammen. Der Träger ist "Arbeitgeber", die Lebenshilfe ist "Einsatzstelle".
Das Bundesgesetz zur Förderung des FSJ bildet die Grundlage zur Durchführung des FSJ.
Ziel ist, die Stärkung des Verantwortungsbewusstseins junger Menschen für das Gemeinwohl sowie die Vermittlung sozialer und interkultureller Erfahrung.
Das FSJ ist ein Orientierungsjahr zwischen Schule, Ausbildung und Beruf. Hier erproben junge Menschen ihre ersten Schritte in die zukünftige Arbeitswelt, angeleitet durch langjährige berufserfahrene Mitarbeiter.
Das Orientierungsjahr richtet sich an junge Menschen , die die Vollzeitschulpflicht aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben.
Als Anerkennung wird ein monatliches Taschengeld, Sozialversicherung, Verpflegung und FSJ-Fortbildungstage geleistet. Kindergeldanspruch besteht.
Praktika
Nahezu in allen unserern Einrichtungen und Diensten ist es möglich, Praktika für die Schule, als Vorbereitung zur Ausbildung oder einfach so aus Interesse an den Arbeitsfeldern abzuleisten.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, und wir versuchen gemeinsam Ihren Wunsch und unsere Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen.
Ausbildung
In unseren Wohnangeboten und Kindergärten ist es möglich, eine Ausbildung oder Praktika für die Ausbildung durchzuführen.
Bei der Ausbildung zum Beruf des
"Heilerziehungspflegers/in" arbeiten wir mit der
Ludwig-Schlaich-Akademie in Waiblingen zusammen. Dort findet der blockweise Unterricht statt. In einer unserer Wohneinrichtungen werden die praktischen Einheiten durchgeführt.
Begleitende Praktika zur Ausbildung als
"Erzieher/in" können in unseren Kindergärten durchgeführt werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung (Sonderpädagogik).
Folgende Fachschulen für Sozialpädagogik gibt es in der Region um Mühlacker und Vaihingen:
- Johanna-Wittum-Schule, Pforzheim
- Käthe-Kollwitz-Schule, Bruchsal
- St. Maria, Bruchsal
- Bethlehem, Karlsruhe
- Mathilde-Planck-Schule, Ludwigsburg
- Agneshaus, Karlsruhe
Kontaktdaten:
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung
Vaihingen-Mühlacker e.V.
Mühlackerstraße 141
75417 Mühlacker
Telefon (0 70 41) 95 42-0
für BFD, FSJ und Praktika:
Norbert Winter (0 70 41) 95 42-33
Infoflyer zum BFD, FSJ, Praktika und Ehrenamtlichem Engagement
hier
Freie Arbeitsstellen:
Heilerziehungspfleger/-in (75% als Elternzeitvertretung) im Wohnheim in Vaihingen-Kleinglattbach
Heilerziehungspfleger/-in (75% unbefristet) im Wohnheim in Vaihingen-Kleinglattbach
Heilerziehungspfleger/-in (100% unbefristet) im Wohnheim in Vaihingen-Kleinglattbach